Über den UN Pakt
Der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte" vom 16. Dezember 1966 ist am 23. März 1976 in Kraft getreten und bis dato von 167 Vertragsstaaten ratifziert worden. Er garantiert Menschenrechte und Grundfreiheiten und umfasst dabei die klassischen Abwehr- und Freiheitsrechte sowie die politischen und die Minderheitenrechte.
Die Vertragsstaaten des Paktes sind zur sofortigen Achtung und Gewährleistung dieser Rechte gegenüber allen ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen ohne jede Diskriminierung verpflichtet. Zudem obliegt den Vertragsstaaten auch die Verpflichtung, wirksame innerstaatliche Rechtsschutzmöglichkeiten zu schaffen.
Durch die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte haben aktuell 114 Staaten ihr Einverständnis gegeben, dass alle ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen dem Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee - CCPR) eine Individualbeschwerde wegen Verletzung eines Paktrechts einreichen können.